Periodische Elektrokontrollen

Durch Alterung und Abnutzung nimmt sowohl die Verfügbarkeit einer elektrischen Installation als auch die Sicherheit für Personen im Laufe der Zeit ab. Eigentümer sind deshalb verpflichtet, ihre Elektroinstallationen in periodischen Abständen überprüfen zu lassen.

Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.

Gerne kontrollieren wir ihre Installation und übernehmen für Sie die administrativen Arbeiten.


Abnahme Kontrollen

Bei elektrischen Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren muss zusätzlich zur Schlusskontrolle, welche ihr Elektroinstallateur durchführt, auch eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden.

Der Eigentümer oder Betreiber der Anlage ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Installation diese Abnahmekontrolle durchzuführen.

Als Kontrollunternehmen helfen wir Ihnen gerne, die gesetzliche Kontrolle durch unsere Elektrosicherheitsberater ausführen zu lassen.


Schlusskontrollen

Bevor eine Elektroinstallation an den Eigentümer übergeben wird, ist der Elektroinstallateur dazu verpflichtet die erstellten Anlagen zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis festzuhalten. Dieser muss vom Eigentümer dann bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufbewahrt werden.

Aus Gründen der Qualitätssicherung wird die Schlusskontrolle vom ausführenden Elektroinstallateur häufig an ein unabhängiges Kontrollunternehmen übertragen.

Gerne übernehmen wir auch für Ihren Installationsbetrieb die Schlusskontrollen Ihrer Elektroinstallationen.